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Unterschiede – Arbeit, Job und Beruf

Was unterscheidet Arbeit und Tätigkeit, Job und Beruf?

Oft werden Begriffe wie Arbeit und Job oder Tätigkeit und Beruf in einem Topf geworfen, doch unterscheiden diese sich teilweise beträchtlich und so weist zum Beispiel der erste Begriff auf die Erbringung einer Leistung hin und der letzte auf die Folgen eines Gefühls.


Übersicht


Arbeit vs. Tätigkeit

Beginnen wir bei der Verdeutlichung mit dem Begriff der Arbeit, so sagt uns die Physik, dass sich die geleistete Arbeit aus dem zurückgelegten Weg und der dafür aufgewendeten Kraft errechnen lässt. Die Arbeitsabläufe dabei sind meist komplex, es sei denn ein Arbeitnehmer würde z.B. nur im Kreise laufend eine Mühle, ein Förderrad oder eine ähnliche Vorrichtung antreiben. In diesem Fall würde er als Arbeit nur eine stupide Tätigkeit verrichten, zu die er sich kaum berufen fühlen dürfte und die einst auch ein Pferd oder Esel erledigen konnte oder in der heutigen Zeit eine Antriebsmaschine.

Nun könnte leichtfertig geschlussfolgert werden, bei jeder Tätigkeit, bei der ein Muskel beansprucht wird, handle es sich nach einer Definition aus dem Bereich der Physik bereits um Arbeit, womit es keinen erkennbaren Unterschied zwi­schen Arbeit und Tätigkeit geben würde. Nun ganz so ist es nicht, denn eigens zur weiteren Unterscheidung hat der Mensch geistig schöpferische Arbeiten verrichtet und dabei den Begriff der Arbeit in den Sozialwissenschaften, in der Volkswirt­schaftslehre und in der Betriebswirtschaftslehre jeweils etwas ange­passter definiert.

Sozialwissenschaften: In den Sozialwissenschaften wird die Arbeit unterteilt in entgeltliche und unentgeltliche Arbeiten (z.B. Hausarbeit), die mehr oder we­niger dem Erhalt einer Lebensgrundlage dienlich sind und in Arbeiten, die der persön­lichen Entfaltung des Einzelnen dienen. Weiterhin sollen an dieser Stelle ehrenamtl­iche Tätigkeiten nicht unerwähnt bleiben.

Volkswirtschaftslehre: Im Gegensatz zu den Sozialwissenschaften bleiben in der Volkswirtschaftslehre unentgeltliche Arbeiten (wie z.B. die Hausarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten) unberücksichtigt. Tätigkeiten werden nur dann als Arbeit gewertet, wenn am Monatsende etwas dabei herauskommt. Ob es sich dabei um körperliche oder um geistige Tätigkeiten handelt, spielt hingegen letztendlich keine Rolle, so lange es in der Kasse klingelt.

Betriebswirtschaftslehre: Im betriebswirtschaftlichen Sinne zählt eine Tätig­keit nur dann als Arbeit, wenn durch dieser Tätigkeit Dienstleistungen erbracht oder Waren produziert werden. Ob es sich dabei um körperliche Tätigkeit oder um eine geistige handelt (z.B. um den Produktionsablauf zu steuern), spielt für die Ein­ordnung als Arbeit hingegen nur eine klassifizierende Rolle, so lange die Tätigkeit mit der Produktion von Gütern in Zusammenhang steht.

Zusammenfassung: Arbeit setzt ein Tätigwerden mehr oder weniger vo­raus, doch je nachdem wofür wir ein Formular ausfüllen sollen oder aus welchem Blickwinkel wir unsere geleistete Arbeit betrachten, wird nicht jede Betätigung oder Tätigkeit als Arbeit gewertet.
  1. Bei jeder durch einen Menschen erbrachten Arbeit handelt es sich um eine Tätigkeit.
  2. Nicht jede Tätigkeit wird im volkswirtschaftlichen oder betriebswirtschaftlichen Sinne als Arbeit gewertet.

Job vs. Beruf

Einige Leser mögen den Begriff nur für eine aus dem Englischen übernommene und umgangssprachliche Bezeichnung für Arbeit oder Beruf halten, doch ganz so ist es nicht. Andere betrachten einen Job möglicherweise nur als eine Be­zeichnung für eine zeitlich befristete Tätigkeit, doch auch dies trifft es nicht wirklich. Zur besseren Unterscheidung und Einordnung wurde nachfolgend mit dem Begriff des Berufes begonnen.

Beruf: Der Begriff Beruf leitet sich von berufen ab und das aus gutem Grund. Wer einen Beruf erlernen möchte, sollte sich auch dazu berufen fühlen, eben diesen und keinen anderen Beruf zu erlernen. Diese Ableitung des Wortes ist alles andere als neu und war ursprünglich darauf ausgerichtet, dass derjenige, der einen Beruf erler­nen oder ein Amt bekleiden wollte, sich auch von sehr weit oben dazu berufen fühlen sollte.
Ein höheres Wesen lassen wir in dieser Betrachtung außen vor, wobei die Fra­ge­stellung eher ist, was blieb von dieser Ableitung erhalten?

Dazu ist sicherlich einst wie heute zu bemerken, nicht jedem war und ist es ver­gönnt, einen Wunschberuf zu erlernen, wenn die Voraussetzungen einst wie heute nicht vorliegen. Dort, wo ein Wille ist, ist sicherlich oftmals auch ein Weg, doch nicht jeder bringt diese Willensstärke mit, seinen Weg auch um jeden Preis zu gehen.
Bleiben wir im Heute, so steht und fällt einiges mit den schulischen Abschluss­zeugnissen. Doch allein gute Noten und entsprechende Abschlüsse genügend nicht, wenn auf dem Arbeitsmarkt keine offenen Lehrstellen für einen gesuch­ten Traum­beruf angeboten werden, zu dem sich ein Jugendlicher berufen fühlt. In diesem Fall bleibt nichts weiter übrig, als nach geeigneten Alternativen zu suchen. Doch auch bei den offene Lehrstellen, die als Alternative zur Auswahl stehen, sollte geprüft werden, für welche sich ein/e Auszubildende/r am meis­ten berufen fühlt.

Eine Berufsausbildung enthält entsprechende Qualifizierungen und endet mit einer entsprechenden Abschlussprüfung und mit einem Nachweis. Der Auszu­bildende wird nach bestandener Prüfung eine von staatlicher Seite anerkannte Urkunde erhalten, mit welcher er sich als Facharbeiter oder Geselle ausweisen kann.
Um einen Beruf auszuüben, muss ein Arbeitnehmer in der Regel über einen Fach­arbeiterbrief oder über einen Gesellenbrief oder ein gleichwertiges Zeu­gnis ver­fügen oder zumindest (teilweise auch zusätzlich) langjährige Erfahrun­gen in seinem Beruf nachweisen können.

Job: Im Unterschied zur Ausübung eines Berufes handelt es sich beim Job nur um eine Beschäftigung, die oftmals keine fundierte Ausbildung erfordert. Bei Jobs handelt es sich häufig um kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse, doch gibt es nebenher durchaus auch längerfristige Vollzeitjobs, die häufig über Zeit­arbeits­unternehmen vermittelt werden. Eine Übernahme und dauerhafte Fest­einstellung durch Unternehmen, wie für betriebliche Aufgaben, die eine fach­liche Qualifizie­rung voraussetzen, ist jedoch weniger häufig.

Als Beispiel sei hier eine gelernte Einzelhandelskauffrau erwähnt, die in den letzten 20 Jahren sich mit Jobs in Großbäckereien, Wäschereien und ähnlichen Tätigkeiten über Wasser hielt. Die Anlernzeit, um Gebäck zu verpacken oder Wäsche zu falten, betrug in jedem Fall nur wenige Tage, ehe die volle Leistung erwartet wurde.

Jobs sind und bleiben Gelegenheitsarbeiten, auch wenn die Gelegenheiten sich über einen größeren Zeitraum erstrecken. Der Begriff an sich wurde dem Eng­lischen ent­lehnt.

Formulare richtig ausfüllen

Wer noch nie über ein Formular gebeugt der Verzweiflung nah war, kann sich glücklich schätzen. Trotz diverser Ausfüllhinweise bleibt oftmals der eine oder andere Punkt ein Rätsel. In Beziehung auf die vorausgehenden Punkte ist der Fall aber meist recht einfach. Wer im Formular nach seinem Beruf gefragt wird, wird auch den erlernten Beruf angeben, für den er die Qualifizierungen und Nachweise besitzt, selbst wenn er seit 20 oder 30 Jahren nicht mehr in diesem Beruf tätig war.
Zumindest vertritt der Autor diese Meinung, denn mit dem erlernten Beruf ver­hält es sich seiner Meinung nach wie mit dem Schulabschluss, beides bleibt ein Leben lang bestehen. Auch wenn der eine oder andere nach der Schule kein Buch mehr in der Hand nahm und nach der Lehre nie wieder im Beruf tätig war, Abschluss bleibt Abschluss. Beides lässt sich nur durch zusätzliche Bil­dungswege erweitern, wie Umschulung oder Studium.

Nun zugegeben, nicht immer ist es ganz so einfach. Nehmen wir als Beispiel einen gelernten Maurer, der sich zum Bauunternehmer mauserte. Gehen wir in diesem Beispiel davon aus, dass er auf dem Weg zum Unternehmer eine Meis­terausbildung absolvierte. Ist dieser von Beruf nun Maurer, Meister oder Bau­unternehmer?

Ohne Ausbildung zum Meister würde nach Meinung des Autors der Beruf Mau­rer als Bezeichnung erhalten bleiben, doch mit einer bestandenen Meister­prüfung würde der höhere Abschluss zählen und in Formularen angegeben, zum Beispiel Meister für Hoch- und Tiefbau. Bei seiner Tätigkeit als Bauunter­nehmer handelt es sich jedoch nur um eine Tätigkeit, die gegebenenfalls nur vorübergehend sein könnte. Nur wenn in einem Formular statt nach seinem Beruf nach seiner gegen­wärtigen Tätigkeit gefragt werden würde, könnte er festhalten, dass er einer Arbeit als Bauunternehmer nachgeht.

Ein klein wenig anders verhält es sich nur mit Berufsbezeichnungen, die nicht ge­schützt sind, jedoch bei einer (frei-)beruflichen Selbstständigkeit durchaus geführt werden können. Als Beispiele seien hier Fotodesigner oder Hunde­trainer erwähnt. Mit beiden ließe sich durchaus ein angemessener Lebens­unterhalt bestreiten oder zumindest eine Nebeneinnahme erzielen. Beide dürften als Berufsbezeichnung verwendet werden, nur sollten das erforder­liche Grundlagenwissen und genügend praktische Erfahrungen vorhanden sein.

Abschließend sei noch einmal ausdrücklich erwähnt, alle Punkte, Ansichten und Bemerkungen spiegeln nur die Meinung des Autors wieder. Schön, wenn die oder der eine oder andere Leser/in dadurch eine kleine Hilfe beim Ausfül­len eines For­mulars erhielt. Der Autor ist jedoch kein Experte für bürokratische oder gar recht­liche Fragen.

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Fußnoten, Anmerkungen und Kommentare:

vs. => versus (bei vergleichenden Gegenüberstellungen)

 

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