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Heim & Familie

Über den Zusammenhang von Staat und Familie

Bereits im 17. Jahrhundert schrieb der Schweizer Theologe u. Literatur­historiker Alexandre Rodolphe Vinet (1767-1847), über den Zusammenhang von Staat und Familie, dass das Schicksal des Staates vom Zustand der Familie abhänge. Eine Aussage, an der sich bis heute nicht viel geändert hat. Hierbei meinte Alexandre Rodolphe Vinet vermutlich nicht eine einzelne beliebige Familie, sondern die Familienpolitik eines gesellschaftlichen und politischen Systems an sich.

Familienpolitik? Von einer Familienpolitik, so wie wir diese heute kennen, konnte allerdings in jenen Jahren kaum die Rede sein. Die Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann gab es noch nicht, ebenso setzte sich die allgemeine Schulpflicht in jener Zeit noch eher schlecht als recht durch. Wer eine gute Arbeit fand, der konnte eine Familie ernähren, krank durfte nur niemand werden. Eine Sozialversicherung, wie wir diese heute kennen, gab es noch nicht. Erst unser alter Reichskanzler Bismarck führte ab dem Jahre 1883 eine gesetzliche Krankenversicherung für Ar­beitnehmer ein.

Es hat sich viel getan seither, die Familienpolitik wurde zu einem wesentlichen Punkt in jedem industriellen Staat und dies nicht nur in Europa. Die Familie ist die kleinste Zelle der großen Gemeinschaft eines Staates und nur wenn es in der überwiegenden Mehrheit dieser kleinsten Zellen nicht rumort, sind auch in allen anderen Bereichen Fortschritte möglich.
Heute reicht die soziale Grundabsicherung einer Familie und die allgemeine Schulpflicht schon lange nicht mehr hin, um im Weltmaßstab als Staat auch wirtschaftlich bestehen zu können. Jede Familie benötigt ein Heim, in der sich diese Familie wohlfühlen kann. Kann diese Voraussetzung eines angemessenen Heimes für jede Familie nicht vom Staat erfüllt werden, so können auch von den Familien­angehörigen keine Spitzenleistungen im beruflichen Alltag erwar­tet werden.

Doch an so ein Heim werden heute andere Ansprüche gestellt, als noch vor 50 oder 100 Jahren. Je nach dem System war die Herangehensweise unter­schiedlich. So wurde in der ehemaligen DDR hauptsächlich der Bau von Plat­tenbauwohnungen vorangetrieben. In der Bundesrepublik wurden hingegen Bausparverträge für den privaten Wohnungsbau und für Eigentums­wohnungen gefördert. Das Prinzip war unterschiedlich, dass beabsichtigte Resultat war es letztendlich nicht, da das Ziel so oder so erreicht wurde und das Ziel hieß, nicht jeder Familie eine Wohnung, sondern jeder Familie ihre Wohnung.
 

Fußnoten, Anmerkungen und Kommentare:

 

 

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